Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung

Wirtschaftsprüfung Erlangen

Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist grundsätzlich durch einen Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer abgegolten. Kapitalerträge müssen daher regelmäßig nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angegeben werden. Die Angabe von privaten Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann aber erforderlich oder empfehlenswert sein. Die Angabe der Kapitalerträge ist erforderlich, wenn für Kapitalerträge keine […]