Entlastungspakete

Steuerberatung Erlangen

Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern, hat die Bundesregierung mit zwei Entlastungspaketen Maßnahmen zur Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht.

Zwei Entlastungspakete

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 dem am 13. Mai 2022 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt.

Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:

  • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Der Benzinpreis sinkt damit um 29,55 Cent je Liter, Diesel um 14,04 Cent je Liter.
  • Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen von 200 Euro.
  • Vergünstigte Tickets für den ÖPNV.

 

Zuvor hatte die Bundesregierung mit dem ersten Entlastungspaket bereits eine Reihe umfangreicher Maßnahmen zur Entlastung beschlossen. Dazu zählt das Steuerentlastungsgesetz 2022, das am 16. März 2022 vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Danach gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

 

Weitere steuerliche Entlastungen wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz umgesetzt, auf das sich das Kabinett am 16. Februar 2022 verständigt hat:

  • Erweiterte Verlustverrechnung,
  • Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,
  • Verlängerung der Home-Office-Pauschale,
  • Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
  • Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 3.000 Euro und
  • Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.

 

Zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei den Stromkosten entfällt zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage. Die sich daraus ergebende Entlastung von insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro sollen Stromanbieter in vollem Umfang an ihre Endverbraucher weitergeben.
Bereits vom Bundestag verabschiedet wurde ein einmaliger Heizkostenzuschuss. Beziehende von Wohngeld erhalten damit 270 Euro (bei einem Haushalt mit zwei Personen: 350 Euro, je weiterem Familienmitglied zusätzliche 70 Euro). Azubis und Studierende im Bafög-Bezug erhalten 230 Euro.

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