Solidaritätszuschlag seit 2021

Solidaritätszuschlag: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags verfassungsgemäß ist Deshalb wurden entsprechende Vorläufigkeitsvermerke in den Steuerbescheiden vom Bundesfinanzministerium aufgehoben. Seit 2021 muss der Solidaritätszuschlag nur noch von 10 % aller Steuerzahler entrichtet werden – darunter Besserverdiener, Kapitalanleger (unabhängig von der Höhe des Einkommens) und Körperschaften wie GmbHs. Ob man zu den Besserverdienern […]

Solidaritätszuschlag für die Jahre 2020 und 2021 nicht verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 17.01.2023; IX R 15/20) hat entschieden, dass es sich bei dem aktuell geltenden Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 um eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe handelt. Der Solidaritätszuschlag sollte bei seiner Einführung im Jahr 19955 der Abdeckung der im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung entstandenen finanziellen Lasten dienen. Auch wenn wichtige […]