Solidaritätszuschlag für die Jahre 2020 und 2021 nicht verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (Urteil vom 17.01.2023; IX R 15/20) hat entschieden, dass es sich bei dem aktuell geltenden Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 um eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe handelt. Der Solidaritätszuschlag sollte bei seiner Einführung im Jahr 19955 der Abdeckung der im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung entstandenen finanziellen Lasten dienen. Auch wenn wichtige […]